Ganz egal, ob wir dich auf einem MOFA oder auf unserer Kawasaki ausbilden sollen, wir sind immer mit vollem Herzblut dabei. Unsere Arbeit ist erst getan wenn du deine Fahrerlaubnis in den Händen hältst und zudem bereit für den Straßenverkehr bist.
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rändern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Mindestalter
24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang
21 Jahre für dreirädige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW oder
20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens zwei Jahren
Beinhaltet Klassen: A2, A1, AM
Theoretische Ausbildung ohne Vorbesitz einer anderen Klasse
Grundunterricht: 12 Theoriestunden
Klassenspezifischer Unterricht: 4 Theoriestunden
Gesamt: 16 Theoriestunden
Praktische Ausbildung (Mindestumfang der Sonderfahrten)
Schulungen auf Bundes- oder Landstraßen: 5
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen: 4
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 3
Gesamt: 12 Sonderfahrten
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg die nicht von einem Kraftrad in einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
Mindestalter
18 Jahre
Beinhaltet Klassen: A1, AM
Theoretische Ausbildung ohne Vorbesitz einer anderen Klasse
Grundunterricht: 12 Theoriestunden
Klassenspezifischer Unterricht: 4 Theoriestunden
Gesamt: 16 Theoriestunden
Praktische Ausbildung (Mindestumfang der Sonderfahrten)
Schulungen auf Bundes- oder Landstraßen: 5
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen: 4
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 3
Gesamt: 12 Sonderfahrten
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt, dreirädige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung von bis zu 15 kW.
Mindestalter
16 Jahre
Beinhaltet Klassen: AM
Theoretische Ausbildung ohne Vorbesitz einer anderen Klasse
Grundunterricht: 12 Theoriestunden
Klassenspezifischer Unterricht: 4 Theoriestunden
Gesamt: 16 Theoriestunden
Praktische Ausbildung (Mindestumfang der Sonderfahrten)
Schulungen auf Bundes- oder Landstraßen: 5
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen: 4
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 3
Gesamt: 12 Sonderfahrten
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
Mindestalter
25 Jahre
Geltungsbereich: Deutschland, nicht im Ausland
Vorbesitz erforderlich: mindestens fünf Jahre Führerscheinklasse B
Theoretische Ausbildung
4 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten (klassenspezifischer Unterricht Klasse A1, A2, A)
Praktische Ausbildung
5 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten (bestehend aus den Themen Fahrzeugbeherrschung (Grundfahraufgaben) und Außerortsfahrten (Überland- & Autobahnfahrten))
Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen.
Dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen.
Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen
Mindestalter
15 Jahre
Theoretische Ausbildung ohne Vorbesitz einer anderen Klasse
Grundunterricht: 12 Theoriestunden
Klassenspezifischer Unterricht: 2 Theoriestunden
Gesamt: 14 Theoriestunden
Praktische Ausbildung (Mindestumfang der Sonderfahrten)
Grundausbildung – keine Sonderfahrten
Die Fahrerlaubnis wird ohne Beschränkung erteilt, wenn die praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit automatischer Kraftübertragung abgelegt wird.
Mit der MOFA-Prüfbescheinigung erlangen Jugendliche erste eigene Einblicke in den Straßenverkehr. Sie lernen in der Fahrschule die Grundlagen der Straßenverkehrsordnung und nach der praktischen Ausbildung deutlich flexibler in der Freizeitgestaltung, was letztendlich auch die Eltern enorm entlasten kann.
Mindestalter
15 Jahre
Theoretische Ausbildung ohne Vorbesitz einer anderen Klasse
Grundunterricht: 6 Theoriestunden
Gesamt: 6 Theoriestunden
Praktische Ausbildung (Mindestumfang der Sonderfahrten)
Bei Einzelausbildung: mindestens 90 Minuten
Bei Gruppenausbildung: mindestens 180 Minuten pro Gruppe
Gruppe max. 4 Personen für jeweils zwei Teilnehmer ein Mofa. Die Gruppenausbildung findet nicht im öffentlichen Straßenverkehr statt.
Manche Dinge im Leben müssen nicht kompliziert sein - den Erhalt eines Führerscheins zum Beispiel. In nur sechs Schritten begleiten wir dich von der Anmeldung in unserer Fahrschule bis hin zur Führerscheinübergabe.
Das Beste daran: Es macht bei uns auch noch verdammt viel Spaß!
Du kannst dich jederzeit persönlich innerhalb unserer Geschäftszeiten bei uns für deine gewünschte Führerscheinklasse anmelden.
Damit die Behörde deinen Führerscheinwunsch genehmigen kann, benötigen wir folgende Dinge: Personalausweis bzw. Reisepass, ein biometrisches Passbild, einen maximal zwei Jahre alten Sehtest und eine Bescheinigung über eine Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs (9 Unterrichteinheiten).
Diesen Vorgang erklären wir dir bei deiner Anmeldung noch ganz ausführlich.
Nach deiner Anmeldung fängst du mit dem Theorieunterricht bei uns in der Fahrschule an.
Hast du es besonders eilig haben wir gute Nachrichten für dich: Wir bieten derzeit von Montag – Donnerstag täglichen Unterricht an.
Schau einfach in unserem Kalender nach welche Unterrichtseinheit derzeit behandelt wird.
In den theoretischen Stunden lernst du unsere Fahrlehrer kennen und kannst dich für einen entscheiden mit dem du gerne die praktische Ausbildung machen möchtest.
Dieser begleitet dich bis du den Führerschein in den Händen hältst und sorgt dafür, dass du perfekt für den Straßenverkehr ausgebildet wirst.
Hast du deine theoretischen Unterrichtseinheiten gesammelt kannst du dich für die theoretische Prüfung anmelden.
Diese findet in den Räumlichkeiten des TÜVs in Oldenburg-Nadorst statt. Vor der Prüfung brauchst du keine Angst zu haben, wir bereiten dich mit unserem Lernpaket perfekt auf diese vor.
Sobald du fit für die praktische Führerscheinprüfung bist melden wir dich zu dieser an.
Im Regelfall findet diese an einem Donnerstag statt. Vor der eigentlichen Prüfung drehen wir noch eine kleine Übungsrunde, damit auch wirklich nichts mehr schief gehen kann.
Mit dem Bestehen der praktischen Führerscheinprüfung endet leider auch unsere gemeinsame Zeit mit dir.
Nun bist du bestens auf den Straßenverkehr vorbereitet. Wir wünschen dir allzeit eine gute und sichere Fahrt!
Mit unseren Motorrädern und Elektrorollern kannst du durchstarten und machst deine ersten Schritte auf zwei Rädern. Dabei setzen wir vor allem auf Motorräder aus dem Hause Kawasaki. Diese werden in regelmäßigen Abständen fachgerecht gewartet, denn deine Sicherheit liegt uns besonders am Herzen.
Unsere vier Klasse-A-Fahrlehrer sind langjährige Motorradfahrer und bereiten dich perfekt auf deine theoretische und praktische Prüfung vor. Du entscheidest dich für einen Fahrlehrer, mit dem du deine praktische Ausbildung absolvieren möchtest. Alle Lehrer sind auch berechtigt, dich in anderen Klassen wie beispielsweise Klasse B oder Klasse B196 auszubilden.
Manche Fragen bekommen wir besonders häufig von unseren Fahrschüler:innen gestellt. Damit du unkompliziert und schnell die passenden Antworten auf deine Fragen erhältst, haben wir diese FAQ-Sektion erschaffen. Wurde deine Frage trotzdem nicht beantwortet? Dann komm vorbei und schreibe uns eine Nachricht. Wir werden dir schnellstmöglich helfen!
Die Anmeldung kannst du persönlich bei uns in der Fahrschule vornehmen. Wir sind von Montag bis Donnerstag von 17:00 – 19:00 Uhr für dich da. Du findest uns in der Gartenstraße 36, 26122 Oldenburg. Wir freuen uns auf dich!
Um deine Anmeldung für die Führerscheinklasse B in unserer Fahrschule schnellstmöglich zu bearbeiten bringe bitte folgende Unterlagen mit:
- Personalausweis oder Reisepass
- 1 biometrisches Passbild
- einen aktuellen Sehtest (nicht älter als zwei Jahre)
- Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs über 9 Unterrichtseinheiten
Der Gesetzgeber verlangt eine Teilnahme an 14 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten. Zwei dieser Einheiten sind klassenspezifischer Unterricht, auch Technik-Unterricht genannt. Hast du diese 14 Einheiten hinter dir können wir dich für die theoretische Prüfung anmelden.
Ein regelmäßiger Unterricht ist uns sehr wichtig. Daher bilden wir unsere Fahrschüler an vier Abendenden in der Woche aus. Von Montag bis Donnerstag von 19:00 – 20:30 hast du die Möglichkeit am Unterricht teilzunehmen.
Klassenspezifischer Unterricht (Technik) findet jeden zweiten Montag statt. Schaue dafür in unseren Kalender, um immer auf dem neuesten Stand zu sein.
Das Mindestalter hängt von der gewünschten Klasse ab:
MOFA Prüfbescheinigung: 15 Jahre
Klasse AM: 16 Jahre
Klasse A1: 16 Jahre
Klasse A2: 18 Jahre
Interessierst du dich für die Klasse A gelten folgende Regelungen:
- 24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang
- 21 Jahre für dreirädige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW oder
- 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens zwei Jahren
Derzeit haben wir zwei Kawasaki Z650, eine Kawasaki Z125 und einen Niu Elektroroller im Angebot.
Für eine perfekte Prüfungsvorbereitung empfehlen wir dir unser ausgezeichnetes Lernsystem Fahren Lernen Max. Das enthaltene Buch vermittelt dir alle relevanten Informationen für die Prüfung, mit der App kannst du jederzeit und überall weiterlernen und deinen Wissensstand abfragen.
Du hast offene Fragen die wir noch nicht beantwortet haben? Kein Problem, schreib uns einfach eine Nachricht und wir werden uns schnellstmöglich bei dir melden. Alternativ kannst du uns auch einfach während der Öffnungszeiten anrufen oder persönlich vorbeikommen.