Autofahren bedeutet grenzenlose Freiheit. In Deutschland gibt es knapp 57 Millionen Menschen mit einem gültigen Führerschein der Klasse B – Tendenz steigend. Für viele junge Leute ist der Führerschein die erste große Investition. Damit du dein Geld nicht aus dem Fenster wirfst bereiten wir dich perfekt auf deine Praxisstunden und die Prüfungen vor.
Wir freuen uns darauf dir einen großen Teil Freiheit zu schenken.
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg oder mit Anhänger über 750kg zulässlicher Gesamtmasse, sofern 3500kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird.
Mindestalter
18 Jahre bzw. 17 Jahre bei der Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 (BF17).
Beinhaltet Klassen: A2, A1, AM
Theoretische Ausbildung ohne Vorbesitz einer anderen Klasse
Grundunterricht: 12 Theoriestunden
Klassenspezifischer Unterricht: 2 Theoriestunden
Gesamt: 14 Theoriestunden
Praktische Ausbildung (Mindestumfang der Sonderfahrten)
Schulungen auf Bundes- oder Landstraßen: 5
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen: 4
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 3
Gesamt: 12 Sonderfahrten
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug oder Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500kg nicht übersteigt.
Mindestalter
18 Jahre
Vorbesitz erforderlich: Führerscheinklasse B
Theoretische Ausbildung ohne Vorbesitz einer anderen Klasse
Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben
Praktische Ausbildung (Mindestumfang der Sonderfahrten)
Schulungen auf Bundes- oder Landstraßen: 3
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen: 1
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 1
Gesamt: 5 Sonderfahrten
Mit der Führerscheinklasse B197 durchläufst du deine Fahrausbildung zum größten Teil mit einem Automatikauto. Mindestens zehn Fahrstunden zu je 45 Minuten müssen auf einem Schaltwagen absolviert werden. Dabei ist ein Automatikführerschein nichts Neues: Früher durftest du jedoch ausschließlich Automatikautos fahren. Mit der Klasse B197 ändert sich dies, denn du darfst mit Erhalt des Führerscheins sowohl Automatik- als auch Schaltwagen fahren.
Du startest deine praktische Fahrausbildung mit dem Automatikauto und absolvierst parallel die zehn Pflichtstunden mit dem Schaltwagen. In einer 15-minütigen Testfahrt überprüft dein Fahrlehrer, ob du das Schalten beherrscht oder ob noch Nachholbedarf besteht.
Mindestalter
18 Jahre bzw. 17 Jahre bei der Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 (BF17)
Theoretische Ausbildung ohne Vorbesitz einer anderen Klasse
Grundunterricht: 12 Theoriestunden
Klassenspezifischer Unterricht: 2 Theoriestunden
Gesamt: 14 Theoriestunden
Praktische Ausbildung (Mindestumfang der Sonderfahrten)
Schulungen auf Bundes- oder Landstraßen: 5
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen: 4
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 3
Gesamt: 12 Sonderfahrten
Schulung auf einem Schaltwagen: 10
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
Mindestalter
25 Jahre
Geltungsbereich: Deutschland, nicht im Ausland
Vorbesitz erforderlich: mindestens fünf Jahre Führerscheinklasse B
Theoretische Ausbildung
4 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten (klassenspezifischer Unterricht Klasse A1, A2, A)
Praktische Ausbildung
5 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten (bestehend aus den Themen Fahrzeugbeherrschung (Grundfahraufgaben) und Außerortsfahrten (Überland- & Autobahnfahrten))
Ein reiner Automatikführerschein wird für viele Menschen immer interessanter. Fahrzeuge, welche ein Automatikgetriebe verbaut haben, sind die Zukunft und auch Elektrofahrzeuge fahren ausschließlich mit einer automatischen Schaltung. Bei der Führerscheinklasse B78 durchläufst du die gewöhnliche theoretische und praktische Fahrausbildung, fährst jedoch nicht mit einem Schaltwagen, sondern ausnahmslos mit Automatikautos.
Entscheidest du dich später, dass du gerne mit einem Schaltwagen fahren möchtest, so musst du zehn Fahrstunden und eine 15-minütige Testfahrt mit einem Fahrlehrer absolvieren. Eine gesonderte Prüfungsfahrt ist dabei nicht notwendig.
Mindestalter
18 Jahre bzw. 17 Jahre bei der Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 (BF17)
Theoretische Ausbildung ohne Vorbesitz einer anderen Klasse
Grundunterricht: 12 Theoriestunden
Klassenspezifischer Unterricht: 2 Theoriestunden
Gesamt: 14 Theoriestunden
Praktische Ausbildung (Mindestumfang der Sonderfahrten)
Schulungen auf Bundes- oder Landstraßen: 5
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen: 4
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 3
Gesamt: 12 Sonderfahrten
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
Mindestalter
16 Jahre für bbH 40 km/h
18 Jahre für bbH 60 km/h
Vorbesitz erforderlich: Nein
Theoretische Ausbildung ohne Vorbesitz einer anderen Klasse
Grundunterricht: 12 Theoriestunden
Klassenspezifischer Unterricht: 6 Theoriestunden
Gesamt: 18 Theoriestunden
Praktische Ausbildung
Grundausbildung und Prüfungsvorbereitung – keine Sonderfahrten
Die Fahrerlaubnis wird ohne Beschränkung erteilt, wenn die praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit automatischer Kraftübertragung abgelegt wird.
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus dieen Fahrzeugen und Anhängern.
Mindestalter
16 Jahre
Vorbesitz erforderlich: Nein
Theoretische Ausbildung ohne Vorbesitz einer anderen Klasse
Grundunterricht: 12 Theoriestunden
Klassenspezifischer Unterricht: 2 Theoriestunden
Gesamt: 14 Theoriestunden
Praktische Ausbildung
Keine praktische Ausbildung vorgeschrieben
Manche Dinge im Leben müssen nicht kompliziert sein - den Erhalt eines Führerscheins zum Beispiel. In nur sechs Schritten begleiten wir dich von der Anmeldung in unserer Fahrschule bis hin zur Führerscheinübergabe.
Das Beste daran: Es macht bei uns auch noch verdammt viel Spaß!
Du kannst dich jederzeit persönlich innerhalb unserer Geschäftszeiten bei uns für deine gewünschte Führerscheinklasse anmelden.
Damit die Behörde deinen Führerscheinwunsch genehmigen kann, benötigen wir folgende Dinge: Personalausweis bzw. Reisepass, ein biometrisches Passbild, einen maximal zwei Jahre alten Sehtest und eine Bescheinigung über eine Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs (9 Unterrichteinheiten).
Diesen Vorgang erklären wir dir bei deiner Anmeldung noch ganz ausführlich.
Nach deiner Anmeldung fängst du mit dem Theorieunterricht bei uns in der Fahrschule an.
Hast du es besonders eilig haben wir gute Nachrichten für dich: Wir bieten derzeit von Montag – Donnerstag täglichen Unterricht an.
Schau einfach in unserem Kalender nach welche Unterrichtseinheit derzeit behandelt wird.
In den theoretischen Stunden lernst du unsere Fahrlehrer kennen und kannst dich für einen entscheiden mit dem du gerne die praktische Ausbildung machen möchtest.
Dieser begleitet dich bis du den Führerschein in den Händen hältst und sorgt dafür, dass du perfekt für den Straßenverkehr ausgebildet wirst.
Hast du deine theoretischen Unterrichtseinheiten gesammelt kannst du dich für die theoretische Prüfung anmelden.
Diese findet in den Räumlichkeiten des TÜVs in Oldenburg-Nadorst statt. Vor der Prüfung brauchst du keine Angst zu haben, wir bereiten dich mit unserem Lernpaket perfekt auf diese vor.
Sobald du fit für die praktische Führerscheinprüfung bist melden wir dich zu dieser an.
Im Regelfall findet diese an einem Donnerstag statt. Vor der eigentlichen Prüfung drehen wir noch eine kleine Übungsrunde, damit auch wirklich nichts mehr schief gehen kann.
Mit dem Bestehen der praktischen Führerscheinprüfung endet leider auch unsere gemeinsame Zeit mit dir.
Nun bist du bestens auf den Straßenverkehr vorbereitet. Wir wünschen dir allzeit eine gute und sichere Fahrt!
Unsere Flotte besteht derzeit aus sieben modernen Fahrzeugen. Du hast also eine große Auswahl und kannst dabei auch zwischen einem Manuellen und Automatikgetriebe wählen. Alle Autos bieten dir aktuelle Technik und bereiten dich perfekt auf die Zeit nach der Fahrschule vor.
Absolviere deine praktische Fahrausbildung bei einem unserer sieben Fahrlehrer:in. In den Theoriestunden lernst du jeden von uns kennen und kannst dich entscheiden mit welchem Fahrlehrer:in du deine praktische Ausbildung durchlaufen möchtest.
Manche Fragen bekommen wir besonders häufig von unseren Fahrschüler:innen gestellt. Damit du unkompliziert und schnell die passenden Antworten auf deine Fragen erhältst, haben wir diese FAQ-Sektion erschaffen. Wurde deine Frage trotzdem nicht beantwortet? Dann komm vorbei und schreibe uns eine Nachricht. Wir werden dir schnellstmöglich helfen!
Die Anmeldung kannst du persönlich bei uns in der Fahrschule vornehmen. Wir sind von Montag bis Donnerstag von 17:00 – 19:00 Uhr für dich da. Du findest uns in der Gartenstraße 36, 26122 Oldenburg. Du möchtest dich in unserer Filiale in Hundsmühlen anmelden? Dieses ist Montag und Mittwoch von 17.00 bis 19.00 Uhr besetzt. Wir freuen uns auf dich!
Um deine Anmeldung für die Führerscheinklasse B in unserer Fahrschule schnellstmöglich zu bearbeiten bringe bitte folgende Unterlagen mit:
- Personalausweis oder Reisepass
- 1 biometrisches Passbild
- einen aktuellen Sehtest (nicht älter als zwei Jahre)
- Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs über 9 Unterrichtseinheiten
Der Gesetzgeber verlangt eine Teilnahme an 14 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten. Zwei dieser Einheiten sind klassenspezifischer Unterricht, auch Technik-Unterricht genannt. Hast du diese 14 Einheiten hinter dir können wir dich für die theoretische Prüfung anmelden.
Ein regelmäßiger Unterricht ist uns sehr wichtig. Daher bilden wir unsere Fahrschüler an vier Abendenden in der Woche aus. Von Montag bis Donnerstag von 19:00 – 20:30 hast du die Möglichkeit am Unterricht teilzunehmen.
Klassenspezifischer Unterricht (Technik) findet jeden zweiten Montag statt. Schaue dafür in unseren Kalender, um immer auf dem neuesten Stand zu sein.
Für eine perfekte Prüfungsvorbereitung empfehlen wir dir unser ausgezeichnetes Lernsystem Fahren Lernen Max. Das enthaltene Buch vermittelt dir alle relevanten Informationen für die Prüfung, mit der App kannst du jederzeit und überall weiterlernen und deinen Wissensstand abfragen.
Du hast offene Fragen die wir noch nicht beantwortet haben? Kein Problem, schreib uns einfach eine Nachricht und wir werden uns schnellstmöglich bei dir melden. Alternativ kannst du uns auch einfach während der Öffnungszeiten anrufen oder persönlich vorbeikommen.